Beeidigung/Beglaubigung

 

In meiner Eigenschaft als (in Bayern durch das Landgericht München I) öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache bin ich auch bei sämtlichen deutschen Behörden und Gerichten und auch im ital. Generalkonsulat München als Dolmetscherin zugelassen.

Als durch das Landgericht München I öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin erhalten Sie von mir beglaubigte Übersetzungen in die italienische Sprache und aus der italienischen Sprache in der amtlich vorgeschriebenen Form.

Da ich auch im italienischen Generalkonsulat in München als beeidigte Übersetzerin eingetragen bin, können Sie dort ganz einfach eine sogenannte „Legalizzazione“, also eine „Legalisierung“ meiner Übersetzung einholen, womit die Übersetzung üblicherweise auch in Italien anerkannt wird.

Alternativ dazu können Sie die Übersetzung aber auch mit einer Apostille versehen lassen, die Sie problemlos beim Landgericht einholen können.

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