Vertraulichkeit

 

Als (durch die Präsidentin des Landgerichts München I) beeidigte Übersetzerin unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht und der Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der mir zur Kenntnis gelangenden Text- und Verfahrensinhalte. Natürlich sind auch sämtliche Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich zusammenarbeite aufgrund ihrer eigenen Beeidigung bzw. schriftlich zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet.

Ihre Übersetzung und Ihre zu verdolmetschenden Angelegenheiten sind somit in sicheren Händen.

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